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   BFH, 22.09.2021 - X S 15/21   

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https://dejure.org/2021,50744
BFH, 22.09.2021 - X S 15/21 (https://dejure.org/2021,50744)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2021 - X S 15/21 (https://dejure.org/2021,50744)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2021 - X S 15/21 (https://dejure.org/2021,50744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a Abs 1, FGO § 133a Abs 2 S 5, GG Art 103 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a Abs 1 FGO, § 133a Abs 2 S 5 FGO, Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • IWW

    § 133a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 133a Abs. 2 Satz 5 FGO, § 133a FGO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 135 Abs. 1 FGO, § 3 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Formgerechte Gehörsrüge; Unvollständige oder fehlerhafte Wiedergabe des Prozessgeschehens; Inhaltliche Kritik an der angegriffenen Entscheidung

  • rewis.io

    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • Betriebs-Berater

    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a Abs. 1, Abs. 2 Satz 5
    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a Abs. 1, Abs. 2 Satz 5
    Formgerechte Gehörsrüge; Unvollständige oder fehlerhafte Wiedergabe des Prozessgeschehens; Inhaltliche Kritik an der angegriffenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Auszug aus BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021 - X R 33/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Diese Zitate stammen indes sämtlich aus der Zeit vor dem Ergehen der vom Senat in der angegriffenen Entscheidung (Urteil vom 19.05.2021 - X R 33/19, BFH/NV 2021, 992, Rz 89) zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BFH zur Gleichrangigkeit der Beiträge zu den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung.

    Umgekehrt hat der Senat in der angegriffenen Entscheidung die verfassungsrechtliche Prüfung im Hinblick auf die Heranziehung des Nominalwertprinzips nicht etwa --so die nunmehrige Behauptung der Kläger-- auf Art. 3 Abs. 1 GG beschränkt, sondern eine umfassende Prüfung insbesondere unter Heranziehung der umfangreichen, über Jahrzehnte kontinuierlichen und daher gefestigten Rechtsprechung des BVerfG und des BFH zu dieser Grundentscheidung des Einkommensteuerrechts vorgenommen (Urteil in BFH/NV 2021, 992, Rz 22 bis 29).

    Im Übrigen sind die Ausführungen des Senats zur Einbeziehung des Rentenfreibetrags aus einer Hinterbliebenenrente für den konkreten Fall der Kläger nicht entscheidungserheblich gewesen, da deren Revision auch dann keinen Erfolg gehabt hätte, wenn die Hinterbliebenenrente nicht einzubeziehen wäre (vgl. hierzu bereits ausdrücklich das Senatsurteil in BFH/NV 2021, 992, Rz 59).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
    b) Unschlüssig und damit unzulässig sind die Beanstandungen, die die Kläger in Bezug auf die Auseinandersetzung des Senats mit ihrem Vorbringen zur Interpretation des Beschlusses des BVerfG vom 13.02.2008 - 2 BvL 1/06 (BVerfGE 120, 125) erheben.

    Darüber hinaus zitieren die Kläger den BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 125 in einem entscheidenden Punkt unvollständig.

    Hingegen erwähnen sie nicht --was für den Senat aber entscheidend war--, dass das BVerfG (Beschluss in BVerfGE 120, 125, unter E.II.2.) zugleich die Fortgeltung der genannten Vorschriften bis zum 31.12.2009 angeordnet hat.

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
    Hierzu hätte aber insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG, dass die Besteuerung der Renteneinkünfte mit dem sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG ergebenden Besteuerungsanteil keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG darstelle (vgl. Beschluss vom 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2016, 72, Rz 54 ff.), Anlass bestanden.
  • BFH, 20.09.2012 - X S 22/12

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
    Der Beteiligte muss schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe; zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung noch vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 20.09.2012 - X S 22/12, BFH/NV 2013, 216).
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
    Für diese Darlegung gelten vergleichbare Grundsätze wie für die Rüge einer Gehörsverletzung im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.01.2006 - IV S 17/05, BFH/NV 2006, 956, unter 2.).
  • BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2

    Denn im Verfahren nach § 133a FGO kann nur die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt werden (BFH-Beschlüsse vom 22.09.2021 - X S 15/21, BFH/NV 2022, 125, Rz 17, und vom 05.12.2019 - V S 24/19, BFH/NV 2020, 372, Rz 11).
  • FG Münster, 22.11.2022 - 2 K 492/22

    Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Vorliegen einer verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung nach folgenden Grundsätzen zu prüfen (BFH, Urteile vom 19.05.2021 X R 33/19, juris; vom 19.05.2021 X R 20/19, juris; erneut bestätigt durch BFH, Beschlüsse vom 24.08.2021 X B 53/21 (AdV), juris, und vom 22.09.2021 X S 15/21, juris):.
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